Entschädigungszahlungen Kohleausstieg: Brandenburg erhält weniger als Sachsen – Kritik am Umgang mit der LEAG: „Buch mit sieben Siegeln“ 25. Juni 2024 Nach einer Entscheidung der EU-Kommission soll das Braunkohleunternehmen LEAG fixe 1,2 Milliarden Euro als Entschädigung für den Kohleausstieg erhalten. Diese Mittel sollen Verlautbarungen zufolge für die soziale Absicherung der Beschäftigten und für die Wiederherstellung der ausgebaggerten Kohletagebaue eingesetzt und vollständig in eine LEAG-eigene Vorsorgegesellschaft eingezahlt werden. Wie jetzt bekannt wurde, soll Brandenburg etwa 43 Prozent der Entschädigungssumme – also 516 Millionen Euro – erhalten. Nach Sachsen sollen etwa 684 Millionen Euro gehen. Das erklärte das SPD-geführte Brandenburger Wirtschaftsministerium in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vom Fraktionsvorsitzenden der Bündnisgrünen im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke. Gründe für die ungleiche Aufteilung wurden nicht genannt. Die öffentlichen Gelder sollen jeweils in die LEAG-eigenen Zweckgesellschaften der Länder Brandenburg und Sachsen eingezahlt werden. „Die Frage der Kosten der Rekultivierung und der Finanzierung der LEAG mit Steuermitteln bleibt weiter ein Buch mit sieben Siegeln, selbst für uns Parlamentarier. Dass wir als Steuerzahler jetzt für die Entschädigungszahlungen für die Rekultivierung der Tagebaue aufkommen müssen, ist in Entscheidungen früherer Landes- und Bundesregierungen begründet. Die Brandenburger Staatskanzlei muss endlich Transparenz ermöglichen. Selbst uns Abgeordneten werden oft Informationen nicht zugänglich gemacht oder wir müssen sie mühsam durch parlamentarische Anfragen herauskitzeln“, kritisiert Raschke. „Wir wissen bis heute nicht, wo die Zweckgesellschaft – in der ein Vermögen angesammelt werden soll – nach der Ankündigung der Aufspaltung der LEAG angesiedelt sein wird“, moniert der Grünenpolitiker. Kurz nach der Verkündung der Entschädigungszahlungen hat der Aufsichtsrat der LEAG die Aufspaltung seines Unternehmens verkündet. „Details liegen uns nicht vor, aber es wird wohl einen Unternehmensteil für die Kohle und deren Folgekosten geben, der organisatorisch und unternehmerisch abgetrennt wird“, sagt Raschke. „Das sieht für uns alles nach einer Bad Bank aus, die man leichter insolvent gehen lassen kann, ohne gleich das ganze Unternehmen zu Fall zu bringen“. Sollte die Kohlesparte pleitegehen, müsste die Rekultivierung aus weiteren Steuermitteln gestemmt werden. „Das bedeutet noch weniger Geld für unsere Schulen oder Kitas. Das werden wir als Bündnisgrüne nicht hinnehmen. Nach der Wahl im Herbst werden wir die Prüfung einer Stiftung für die Folgekosten auf Landesebene einbringen“, kündigt Raschke an. Die bündnisgrünen Landtagsfraktionen in den ostdeutschen Kohleländern Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits im Frühjahr 2023 ein Konzept für eine Braunkohlefolgekostenstiftung vorgelegt. „Die Bergbauunternehmen sollen nach unserem Vorschlag in die Pflicht genommen werden, indem sie eine vereinbarte, fixe Summe bereitstellen, die von der öffentlichen Stiftung verwaltet wird“, erläutert Raschke. Wir haben seitdem unzählige Gespräche und Foren mit Umweltverbänden, Gewerkschaften und Unternehmen zu dem Thema Stiftung gehabt. „Über den Sommer wird unser Konzept noch einmal feinjustiert, damit wir im Herbst voll durchstarten können“, so Raschke.