Umstrukturierung der LEAG: Bleibt die Rekultivierung abgesichert?

Heute kündigte das Lausitzer Energie-Unternehmen (LEAG) im Anschluss an eine Aufsichtsratssitzung offiziell eine Umstrukturierung an. Diese soll auf Initiative der Eigner Energetický a Prumyslový Holding (EPH) und PPF-Gruppe umgesetzt werden. Demnach werden unter dem Dach einer Holding die Braunkohle-Bergbausparte und die Erneuerbaren in getrennten, selbstständigen Tochtergesellschaften geführt, die „rechtliche und operative Eigenständigkeit“ haben sollen.

„Für uns Bündnisgrüne bleiben nach der Ankündigung Fragen offen. Für uns sieht es so aus, als wolle die LEAG eine Bad Bank für die Kohle schaffen“, meint der Fraktionsvorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke.

Besondere Sorgen macht den Bündnisgrünen die finanzielle Absicherung der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue. „Wir alle wissen: Ab spätestens 2030 wird die Kohle nicht mehr wirtschaftlich sein, weil es dann durch den sich verschärfenden Emissionshandel höhere CO2 Preise gibt. Durch die Aufspaltung des Unternehmens wird der Kohlesparte, die eigentlich für die Wiederherstellung der Landschaft zuständig ist, der Weg in die Insolvenz bereitet. So muss nicht die ganze Gesellschaft in die Pleite gehen“, befürchtet Raschke. „Ich sehe hier eine ernsthafte Gefahr, dass am Ende die öffentliche Hand für die Schäden durch die Braunkohleförderung aufkommen muss“, mahnt der Grünenpolitiker.

Vollkommen unklar ist, wo die 1,7 Milliarden Euro verbleiben werden, die an die LEAG für den Kohleausstieg gehen sollen. Die Bundesregierung hatte im Kohleausstiegsgesetz festgelegt, dass die Summe für die Rekultivierung genutzt werden soll. Heute hat die EU-Kommission bekannt gegeben, dass die Entschädigung für RWE im Rheinischen Revier genehmigt wurde. Eine Entscheidung für die LEAG hat es noch nicht gegeben. Grund dafür sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entschädigungshöhe. „Die LEAG hat bereits angekündigt, dass sie die Gelder aus dem Kohleausstieg auch in Erneuerbare investieren will. Diese Anlage soll dazu dienen, die Wiedernutzbarmachung zu sichern. Wenn die Unternehmensteile aufgeteilt werden, befürchte ich, dass die Gelder nicht ihrer angedachten Bestimmung zukommen“, sagt Raschke.
 

Wir Bündnisgrünen schlagen die Einrichtung einer Braunkohlefolgestiftung vor, um die öffentliche Hand zu schützen. Bereits in diesem Frühjahr hatten die Landtagfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der ostdeutschen Kohleländer ein entsprechendes Konzept vorgestellt.