Jugendorganisation der AfD gesichert rechtsextrem – Verbot in Brandenburg prüfen! 6. Februar 20246. Februar 2024 Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Die Klage der AfD und der JA gegen diese Einstufung sind gestern vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Daraufhin bekräftigt Benjamin Raschke, Fraktionsvorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag seine Forderung: „Die Prüfung eines Verbots der rechtsextremen Jugendorganisation der AfD muss jetzt in Brandenburg energisch vorangetrieben werden. Hier ist die JA schon länger als rechtsextremistisch eingestuft. Mit der Entscheidung im Bund fällt ein möglicher Einwand nun weg. Die Hürden sind insgesamt niedriger als bei einem Parteiverbotsverfahren. Mit einem Verbot der JA könnten nicht nur rechtsextremistische Strukturen zerschlagen, sondern auch Vereinsvermögen eingezogen werden. Ich bleibe dabei: Gegen den Rechtsextremismus müssen wir alle Register ziehen.“