Nach EuGH-Urteil: Scheindebatte zu Grenzkontrollen beenden

Während in Brandenburg und im Bund über verschärfte Grenzkontrollen debattiert wird, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Binnengrenzkontrollen dürfen nicht zu Zurückweisungen von Geflüchteten führen. Der EuGH setzt damit seine bisherige Rechtsprechung fort.

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke:

„Die Scheindebatte muss beendet werden. Auch durch schärfere Kontrollen können die Menschen rechtlich nicht an der Grenze zwischen Brandenburg und Polen zurückgewiesen werden. Ich erwarte vom Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU), aber auch von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine EU-rechtskonforme Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes.“

Hintergrund
Mit dem Urteil vom 21.09. (Az. C-143/22) setzt der Europäische Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung fort. Die Binnengrenze wird durch die Kontrollen nicht zu einer EU-Außengrenze im Sinne der Rückführungs-Richtlinie (2008/115/EG). Dies hat zur Folge, dass die über eine Binnengrenze einreisenden Menschen in den Anwendungsbereich der Rückführungs-Richtlinie fallen. Die von der Brandenburgischen CDU erhobenen Forderungen nach stationären Grenzkontrollen können somit lediglich der Identitätsfeststellung dienen. Sobald jemand ein Asylverfahren begehrt, muss dies in Deutschland eröffnet werden. Die Kontrolle an der Binnengrenze darf laut EuGH weder zu einem vereinfachten Verfahren führen, noch dazu, dass die Person rechtlich als ’nicht eingereist‘ eingestuft wird.

Foto: Gerichtshof der Europäischen Union