Endlich mehr Verkehrssicherheit und Umweltfreundlichkeit in der kommunalen Verkehrsplanung 5. Juli 20245. Juli 2024 Heute hat der Bundesrat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Damit ermöglicht der Bund den Kommunen deutlich mehr Spielraum für eine nachhaltige und klimaangepasste Ortsentwicklung, eine umweltfreundliche Verkehrsplanung und schafft damit auch mehr Sicherheit für Fußgänger*innen. Der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Benjamin Raschke, begrüßt die jüngste Anpassung: „Die neue Straßenverkehrsordnung war längst überfällig, damit ein Umdenken im Verkehr möglich wird. Weniger Tempo, weniger Autoparkplätze, dafür mehr Sicherheit für Fahrradfahrende und Schulkinder. Zum Glück stimmten die meisten Länder – inklusive Brandenburg – im Bundesrat für die Anpassung der Verordnung. Unsere Argumente für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit haben wohl bei der Landes-CDU gefruchtet. Anders als beim Straßenverkehrsrecht Mitte Juni konnte Brandenburg ein ‚Go‘ geben. Bei einem einmaligen Bekenntnis der CDU darf es jedoch nicht bleiben! Alle Bürgermeister*innen und Kommunalpolitiker*innen, auch mit einem schwarzen Parteibuch, müssen sich bei der StVO-Umsetzung für mehr Sicherheit, für Klima- und Umweltschutz stark machen.“ Hintergrund: Durch die Novelle der StVO wird das am das 14. Juni 2024 im Bundesrat geänderte Straßenverkehrsgesetz (StVG) für Kommunen anwendbar. Das novellierte StVG ist der StVO rechtlich übergeordnet und wurde zuvor von der Brandenburger CDU abgelehnt, sodass sich Brandenburg in der Abstimmung des Vermittlungsausschusses enthalten musste. Siehe auch: >>Pressemitteilung ‚Brandenburger CDU muss ideologische Blockade aufgeben‘ (14. Juni 2024)