Brandenburger Tierheime bekommen 500.000 Euro Soforthilfe aus dem „Brandenburg-Paket“

Corona, Haustierboom, steigende Energiepreise und Inflation – die Tierheime in Brandenburg stehen vor großen Herausforderungen und erheblichen wirtschaftlichen Belastungen. Daher erhalten die gemeinnützigen Tierschutzorganisationen nun finanzielle Unterstützung von der Landesregierung aus dem „Brandenburg-Paket“. 500 000 Euro Soforthilfe werden in diesem Jahr als pauschaler Mehrbelastungsausgleich ausgezahlt. Bezuschusst werden kriegsbedingte Mehrbelastungen für Sachkosten wie Strom-, Heiz- und Wasserkosten, Miete sowie Futter- und Tierarztkosten. Pro Antrag können bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Davon profitieren auch die Tierheime und Tierschutzorganisationen im Landkreis Dahme-Spreewald.

Hierzu erklärt Benjamin Raschke, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Tierschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Die Situation der Tierheime ist ernst. Viele Einrichtungen arbeiten personell und vor allem finanziell an der Belastungsgrenze. Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Tierheime zum Ausgleich der krisenbedingten Härten unbürokratisch schnelle Hilfe erhalten. Diese Soforthilfe kommt auch dem Tierheim Langengrassau in Heideblick zugute. Nicht nur die Energiekosten sind in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, sondern auch die Kosten für Tierfutter und tierärztliche Versorgung. Tierheime finanzieren sich im Wesentlichen durch Spenden – jeder Euro hilft.“

Hintergrund:

In Brandenburg gibt es 16 Tierheime, die dem Deutschen Tierschutzbund e.V. zugeordnet sind. Auch andere Tierschutzorganisationen können die Hilfen beantragen. Zuständig für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlung ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

Der Antrag ist auf der LAVG-Internetseite eingestellt: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/antraege/

Direktlink: https://lavg.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/2023-05-10_Antrag_final.pdf

Die Billigkeitsrichtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Gewährung einer Soforthilfe zur Aufrechterhaltung der Strukturen bei gemeinnützigen Tierschutzorganisationen im Bereich des Tierschutzes (Tierschutz-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie) vom 25. April 2023 finden Sie im Amtsblatt anbei ab Seite 10 (rechts).