Unbearbeitete Einbürgerungsanträge: Das Innenministerium vernachlässigt seine Aufgabe als zuständige Aufsichtsbehörde 19. August 202419. August 2024 Die Zahl der noch nicht beschiedenen Einbürgerungsanträge ist in den vergangenen Jahren immer weiter angewachsen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, und Marie Schäffer, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, hervor. Die Zahl unbearbeiteter Anträge hat sich von 1949 (31.12.2021) über 4568 (21.12.2022) auf 7066 (21.12.2023) erhöht. Angesichts dieser Entwicklung und der Auskunft einzelner Landkreise, dass sich die Antragszahlen weiter erhöht haben, ist mit derzeit bis zu 10.000 zu bearbeitenden Anträgen zu rechnen. Dazu Benjamin Raschke: „Das CDU-geführte Innenministerium kann keine Angaben über die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsanträgen machen. Diese türmen sich in den Staatsangehörigkeitsbehörden immer weiter auf. Ebenso wenig kann das MIK beantworten, wie sich diese Bearbeitungszeiten in den letzten Jahren entwickelt haben. Das ist zu wenig für dieses für die Integration so wichtige Aufgabenfeld und zeigt, dass das Innenministerium seine Aufgabe als zuständige Aufsichtsbehörde vernachlässigt. Das Ministerium muss sich einen Überblick über die Antragslage und vor allem die Bearbeitungsgeschwindigkeit in den Kommunen verschaffen. Nur dann kann die Landesregierung in einem qualifizierten Dialog mit den Kommunen darüber beraten, welche Maßnahmen für eine schnellere Bearbeitung ergriffen werden müssen und welche Unterstützung die Kommunen dafür benötigen. Die stark gesunkenen Verfahrenslaufzeiten in Asylsachen an den Verwaltungsgerichten hingegen stellen einen Erfolg der Regierungskoalition dar, der vor allem auf die Erhöhung des Personals in der Justiz zurückzuführen ist, die wir in den Koalitionsverhandlungen gefordert und in den letzten Jahren dann umgesetzt haben.“Bild: MIK