Balkonkraftwerke: Bündnisgrüne erwarten Boom

Der Fraktionsvorsitzende der Bündnisgrünen im Brandenburger Landtag Benjamin Raschke erwartet einen Boom beim Anschluss sogenannter Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten), sobald aktuell noch bestehende bürokratische Hemmnisse abgebaut sind. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte letzte Woche auf dem Solar-Gipfel seine Photovoltaik-Strategie veröffentlicht, in der u. a. Erleichterungen für die Einrichtung und Nutzung von Balkonkraftwerken zentraler Bestandteil sind.

Die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahmen anlässlich ihrer Besichtigung eines Balkonkraftwerks in einem Potsdamer Privathaushalt zu Beginn der Woche: „Schon heute nutzen etliche Menschen eigene Balkonkraftwerke, weil sie ein Teil der Energiewende sein wollen. Für Mieterinnen und Mieter ohne eigenes Dach ist es eine unschlagbar einfache Möglichkeit daran zu partizipieren“.

Balkonkraftwerke produzieren zu relativ niedrigen Kosten Solarstrom, der direkt im Haushalt verbraucht werden kann. Nötig ist dafür kein eigenes Dach, sondern lediglich ein Balkon oder eine kleine freie Fläche mit Sonneneinstrahlung. Mit einer App auf einem Mobilfunkgerät kann jederzeit die Einspeisung nachverfolgt werden.

„Balkonkraftwerke sind eine so geniale wie einfache Möglichkeit für Mieter und Privathaushalte, die Energiewende persönlich mitzugestalten und dabei auch noch Geld zu sparen“, sagt Raschke. „Die Menschen sind dazu bereit; die Technik ist am Markt erprobt. Jetzt muss die Politik zügig handeln. Sobald die Vereinfachungen rechtlich umgesetzt sind – voraussichtlich zum Ende des Jahres – ist ein starker Anstieg der Nachfrage zu erwarten“, sagt der Grünenpolitiker. „Die Brandenburger Wohnungswirtschaft hat bereits damit begonnen, sich auf diese Klimaschutz-Möglichkeit einzustellen.“ So böten kommunale Wohnungsunternehmen u. a. in Potsdam und Rathenow bereits Gestattungsverträge für ihre Mieterschaft an.

Laut Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die Vorschriften zur Genehmigung deutlich vereinfacht werden. Die Anlagen könnten dann ohne die Hilfe von Fachkräften eigenständig angeschlossen werden; bislang muss hiermit ein Elektrofachbetrieb betraut werden. Auch solle der Anschluss von Steckersolargeräten in den Katalog privilegierter Maßnahmen sowohl in das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als auch in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden. Dadurch erhielten Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf Zustimmung der Vermieter für den Betrieb. Anfang Mai 2023 will Bundesminister Habeck im Rahmen eines zweiten Photovoltaik-Gipfels die finalisierte Strategie vorstellen und im Anschluss daran die rechtliche Umsetzung in die Wege leiten.

Auch in der Frage der Stecker zeichnet sich eine Lösung ab. Brauchte man bisher einen Spezialstecker („Wieland-Stecker“) soll zukünftig ein einfacher Schuko-Stecker ausreichen. Derzeit entwickelt ein Arbeitskreis der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) eine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte. Wie Raschke aus dem Bundeswirtschaftsministerium erfuhr, soll diese ab Ende 2023 anwendbar sein.

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Photovoltaik-Strategie BMWK
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/03/20230310-erster-entwurf-photovoltaik-strategie.html