Pakt für Pflege in LDS erfolgreich. Raschke ruft Kommunen zu weiteren Bewerbungen auf

In Brandenburg leben rund 185.000 pflegebedürftige Menschen – die meisten von ihnen möchten möglichst lange in ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben. 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt. Dieses Thema bekommt durch den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel noch mehr Bedeutung. Die Koalition hat sich  dieser Herausforderung mit dem „Pakt für Pflege“ sofort nach Amtsübernahme intensiv gewidmet.  In Beelitz zog Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am vergangenen Freitag eine positive Zwischenbilanz und verkündete die Verlängerung der Förderung bis Ende 2024.

Dazu sagt Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

 „Ich freue mich über die Verlängerung der ‚Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik‘ bis Ende 2024. In einer alternden Gesellschaft müssen wir zielgerichtet in die Pflege der Zukunft investieren. Mit dem ‚Pakt für Pflege‘ unterstützen wir pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dort, wo die Pflege stattfindet – vor Ort. Ich rufe die Kommunen auf, sich um die zur Verfügung stehenden Mittel zu bewerben.“

Die Stadt Königs Wusterhausen hat mit Hilfe des  Förderprogramms „Pflege vor Ort“ zum Beispiel ein Helfernetzwerk aus Soziallotsen bzw. Quartierskümmerern aufgebaut. Die Soziallotsen organisieren niedrigschwellige Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen, vermitteln ihnen Hilfsangebote und unterstützen sie bei Amtsangelegenheiten. Ziel ist es, der Vereinsamung und Vereinzelung entgegenzuwirken und den Menschen somit ein Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Hintergrund „Pakt für Pflege“ und „Pflege vor Ort“

Der „Pakt für Pflege“ war und ist eines der zentralen Projekte im Koalitionsvertrag und ein besonderes Anliegen unserer bündnisgrünen Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Mit dem Programm „Pflege vor Ort“ als wichtige Säule des Paktes für Pflege fördert die Landesregierung Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und damit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg. Insgesamt stehen dafür in 2023 und in 2024 jeweils rund 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Förderzeitraum der Richtlinie „Pflege vor Ort“ wurde dementsprechend jetzt bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Ab sofort können Kommunen Anträge für Maßnahmen und Projekte schreiben, die bis Ende 2024 laufen. Somit besteht über das Jahr 2023 hinaus für ein weiteres Jahr Planungssicherheit für Aktivitäten, die vor Ort für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige bereits umgesetzt werden oder neu entstehen. Bei Fragen zur Antragsstellung können die Kommunen sich an die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg (FAPIQ) wenden. Dort werden die Kommunen bei der Antragsstellung beraten.