Offenlegung der Nebeneinkünfte
Die Fraktion beschloss 2015 die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte der Abgeordneten über die geltende Rechtslage in § 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg hinaus. 2020 wurde dieser Beschluss aktualisiert. (siehe hier).
Meine Nebeneinkünfte aus:
- gegenwärtig ausgeübtem Beruf:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zum Arbeitgeber: keine
- früher ausgeübtem Beruf:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zum Arbeitgeber: keine
- jeder entgeltlichen Tätigkeit, soweit sie nicht im Rahmen des ausgeübten Berufs liegt:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zum Auftraggeber/Vertragspartner: keine
- vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens: keine
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zur juristischen Person: keine
- vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, einschließlich Mandate der Gebietskörperschaften:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zur juristischen Person: keine
- vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zur Organisation: keine
- Herausgehobene Funktionen in einer Fraktion oder Gruppe, soweit diese von der Fraktion oder Gruppe vergütet werden
Art der Nebentätigkeit: Fraktionsvorsitzender
Nebeneinkünfte in €: 2661,61
Bemerkung: Nach Abgeordnetengesetz (AbgG) §5 Abs. 3 wird durch den Landtag eine Amtszulage gezahlt, diese wird in der Doppelspitze geteilt. "Die Präsidentin oder der Präsident des Landtags und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Parlamentarischen Geschäftsführer erhalten eine Amtszulage." -
- gegenwärtig ausgeübten Tätigkeiten und Funktionen, insbesondere Einnahmen aus Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistischer Tätigkeit und Vortragstätigkeit, soweit nicht unter Punkt 1 und 2 erfasst:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Bemerkung: keine
Angaben zur juristischen Person:
- Sonstige Einkünfte, die vorstehend nicht erfasst sind:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zum Auftraggeber/Vertragspartner: keine
- Zuwendungen, die ich für meine politische Tätigkeit als Landtagsabgeordneter erhalten habe:
Art der Nebentätigkeit: keine
Nebeneinkünfte in €: keine
Angaben zum Zuwendungsgeber: keine