Bessere finanzielle Ausstattung: Dahme-Spreewald kann künftig auf Nutzungsentgelte im Frauenhaus Königs Wusterhausen verzichten

Auf Initiative des grün geführten Frauenministeriums erhöht das Land Brandenburg rückwirkend zum 1. Januar 2023 die Fördersumme für Frauenhäuser in Brandenburg um eine Mio. Euro. Damit steigt die Gesamtfördersumme pro Jahr von zwei auf drei Millionen Euro. Dahme-Spreewald erhält einen jährlichen Sockelbetrag von 78.000 Euro für die Finanzierung des Frauenhauses in Königs Wusterhausen. Für zusätzliche Personalbedarfe können darüber hinaus 55.000 Euro gewährt werden. Um das Nutzungsentgelt im Frauenhaus Königs Wusterhausen abzuschaffen, gibt es ein finanzielles Anreizsystem. Ein Pauschalbetrag von knapp 20.000 Euro kann ausgezahlt werden, wenn auf Eigenbeiträge der betroffenen Frauen verzichtet wird. Damit soll allen Frauen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, der Schutz im Frauenhauses ermöglicht werden. Das reduziert zudem die administrative Arbeit der Angestellten und schafft mehr Platz für die Betreuung der Frauen. Die mögliche Abschaffung der Eigenbeiträge ist ein großer Schritt in Richtung Umsetzung der Istanbul-Konvention, die grundsätzliche Beitragsfreiheit für Frauen in Not fordert.

Dazu erklärt Benjamin Raschke, Abgeordneter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag für Dahme-Spreewald:

„Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und leider auch in Brandenburg nach wie vor ein großes Problem. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass die enorm wichtigen Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen finanziell besser ausgestattet werden. Die Möglichkeit, künftig auf Nutzungsentgelte zu verzichten, ist ein wichtiger Erfolg. Ich hoffe, dass der Landkreis diese nutzt. Das Frauenhaus in Königs Wusterhausen könnte damit jeder Frau, unabhängig vom Geldbeutel, uneingeschränkt Schutz bieten. Vor allem ist das ein wichtiges Signal für die betroffenen Frauen.“

Hintergrund:

Für die Förderung von Frauenhäusern steht mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 drei Millionen Euro zur Verfügung. Somit steigt die Gesamtfördersumme um 50 Prozent. Grundlage ist die neue Richtlinie des Frauenministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder im Land Brandenburg, die am 21. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde (Nummer 24 vom 21. Juni 2023). Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. In Brandenburg gibt es derzeit 24 dieser Einrichtungen, im Jahr 2022 wurden dort insgesamt 464 Frauen und 585 Kinder aufgenommen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV). Änderungsantrage für das Jahr 2023 können ab sofort beim LASV gestellt werden (Internet: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/zufluchts-und-beratungsangebote/).