Elternzeit 2020

Liebe Leser*innen, 

Elternzeit für Väter ist noch immer ungewöhnlich, eine echte Elternzeit für Abgeordnete rechtlich gar nicht möglich. Nun aber hat der Landtag einen wichtigen Schritt gemacht: Mit der neuen Geschäftsordnung können sich Abgeordnete für Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen bis zu sechs Monaten von Pflichtsitzungen befreien lassen. Damit wird der Landtag ein Stück familienfreundlicher, überhaupt hat sich in den letzten Jahren auch auf unsere Initiative viel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan. Mit Blick auf den Altersdurchschnitt der Parlamente gilt aber bundesweit: Da geht noch mehr!

Ich bin Anfang des Jahres zum zweiten Mal glücklicher Vater geworden und werde diese Regelung in Anspruch nehmen. Konkret: Im Herbst verlängere ich die sitzungsfreie Zeit, um mit meiner Partnerin und den Kindern sechs Wochen gemeinsame Elternzeit zu verbringen. Die Zeit ist bewusst so gewählt, dass in diese Zeit keine Plenarsitzungen fallen. In diese Zeit fallen zwei reguläre Ausschusssitzungen, in denen mich meine Fraktionskolleg*innen dankenswerterweise vertreten. 

In der Praxis bedeutet diese „kleine Elternzeit“ eher Teilzeitarbeit, mit Homeoffice und Telefonkonferenzen, denn verfassungsrechtlich kann es keine Elternzeitvertretung geben. Damit gibt es auch kein „Elterngeld“, meine Abgeordnetenentschädigung wird weiter in voller Höhe gezahlt. Ich werde wie bereits 2017 die Differenz zwischen Elterngeld und Abgeordnetenentschädigung auch für diese „Elternzeit“ spenden. 

Auszug aus der Geschäftsordnung des Landtages – § 3 GO Landtag Brandenburg, Teilnahme an Sitzungen

(1) Die Mitglieder des Landtages sind grundsätzlich verpflichtet, an den Sitzungen des Landtages teilzunehmen. Wer nicht oder nicht rechtzeitig an der Sitzung teilnehmen kann, hat dies der Präsidentin oder dem Präsidenten vor der Sitzung unter Angabe des Grundes anzuzeigen. 

(2) Für die Sitzungen des Landtages, des Präsidiums, der Ausschüsse und der sonstigen parlamentarischen Gremien werden Anwesenheitslisten ausgelegt, in die sich jedes Mitglied persönlich einzutragen hat. Zum Zwecke des Mutterschutzes und der Kinderbetreuung oder der Pflege Angehöriger sind die Mitglieder des Landtages für längstens sechs Monate befreit, wenn sie dies der Präsidentin oder dem Präsidenten anzeigen. Längere Befreiungen sind dem Präsidium anzuzeigen. Eine Befreiung auf unbestimmte Zeit kann nicht angezeigt werden. 

Links zum Weiterlesen

www.maz-online.de/Brandenburg/Brandenburgs-Landtag-regelt-Elternzeit-Gruenen-Fraktionschef-Benjamin-Raschke-macht-davon-Gebrauch

www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb

www.landtag.brandenburg.de/sixcms/detail.php/851686

Benjamin Raschke, 01. September 2020