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Benjamin RaschkeAktuelles
10.03.2016

Entschädigung von Tagebaurandbetroffenen in Welzow

Nach den Rückforderungen der Gewerbesteuern durch Vattenfall soll es nun vorerst keine der seit dem Jahr 2013 von Vattenfall in Aussicht gestellten Entschädigungszahlungen für die Betroffenen am bereits bestehenden Tagebau Welzow durch den Bergbaubetreiber geben, erklärte die Bürgermeisterin Birgit Zuchold (SPD) am 17. Februar 2016 in der Welzower Stadtversammlung.

Aufgrund der aktuellen Verkaufssituation der Braunkohlesparte von Vattenfall liegen alle Gespräche zwischen der Stadt und dem Bergbaubetreiber auf Eis. Ob ein zukünftiger Bergbaubetreiber sich an die Zusagen von Vattenfall hält, für Entschädigungszahlungen für den aktiven Bergbau – den Vattenfall seit Jahren vor Ort betreibt – aufzukommen, sei nicht abzusehen.

Vattenfall hatte in Verhandlungen zugesichert, wenn der Braunkohleplan für den neuen Tagebau Welzow Süd II genehmigt worden und der Umsiedlungsvertrag unterschrieben ist, soll jedem Eigentümer von Wohngebäuden in Welzow 10.000 Euro zur Minderung von Belastungen aus einem Fond ausgezahlt werden. Auf einer Diskussionsveranstaltung in Groß Gastrose (SPN)

Anfang Januar 2012 hatte der damalige Wirtschaftsminister Ralf Christoffers zugesichert, sich dafür einzusetzen, dass mindestens die Regelungen des Schleife-Vertrages für Tagebaurandbetroffene zur Anwendung kommen. Ob die Zusage der Unterstützung bei der aktuellen Landesregierung noch gilt, sei unklar, kritisieren Betroffene.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Bemühungen hat sie zur Erfüllung der in Groß Gastrose gemachten Zusage unternommen?

Antwort der Landesregierung Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Schneider:

Der bestehende Braunkohlenplan Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt II, regelt in Anhang 1, Nr. ZB 15 der Verordnung die Voraussetzungen für eine sozialverträgliche Umsiedlung, insbesondere von Wohnbereichen der Stadt Welzow.

Es ist geregelt, dass die Stadt Welzow mit dem Ziel der Bewahrung einer lebenswerten und attraktiven „Stadt am Tagebau“ weiterunterstützt werden soll. An den darauf aufbauenden Verhandlungen zwischen Vattenfall und der Stadt Welzow zum Abschluss eines Umsiedlungsvertrages ist die Landesregierung nicht direkt beteiligt.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung wird für die Landesregierung darauf achten, dass die im Braunkohlenplan enthaltenen Festlegungen für eine sozialverträgliche Umsiedlung eingehalten werden. Hierzu hat das Land Brandenburg mit der Vattenfall Europe Mining AG im Juni 2014 eine Vereinbarung zur Gewährleistung der Sozialverträglichkeit der zur Umsetzung des Tagebauvorhabens Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt II notwendigen Umsiedlungen abgeschlossen.

Darüber hinausgehende Entschädigungszahlungen, Entwicklungszusagen und Ähnliches mehr sind im Braunkohlenplan nicht festgelegt. Derartige Regelungen können Gegenstand von Umsiedlungsverträgen oder anderen privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Bergbautreibenden und der Stadt Welzow sein. Die Landesregierung ist an diesen Verhandlungen nicht beteiligt und hat daher auch keinen Einfluss auf deren Inhalt.

Kategorien:Mündliche Anfrage Natur- und Umweltschutz
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